Auktionsregeln

  1. Allgemeine und auslegende Bestimmungen

1.1 Die Auktion wird von der Garzon Plaza Real Estate Distribution and Asset Management Ltd. (nachstehend "Veranstalter" genannt) (9024 Győr, Vasvári Pál u 1/B., Steuernummer: 13995803-2-08) als einer juristischen Person durchgeführt, die sich mit der Organisation von Auktionen befasst.  

1.2 Zweck der Auktion ist der Verkauf von Kunstwerken zu vorher festgelegten Bedingungen. 

1.3 Die Auktion findet in einem hybriden Format statt, d. h. die Teilnehmer können entweder live am Auktionsort, dem Öttevény Fő u 175. Földváry Castle, oder online unter https://www.youtube.com/@FöldváryCastle an der aktuellen Live-Übertragung teilnehmen Verfolgen Sie die Auktion. Die Auktion ist offen für Ferngebote Online www.foldvaryaukcio.hu über die Website und/oder die App oder vor Ort über die Einwahlmethode. 

1.4. Käufer der Auktioneine Person oder Organisation, die sich persönlich oder durch einen Vertreter bei der www.foldvaryaukcio.hu  auf der Weboberfläche oder in einer gleichwertigen Anwendung. Mit der Registrierung akzeptiert der Auktionator automatisch die Versteigerungsregeln und ist an sie gebunden. 

1.5. Käufer: der Auktionskäufer, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wird 

1.6. Ausübungspreis: Der vom Auktionshaus für das betreffende Los festgesetzte Preis + MwSt., indem das höchste Gebot des Auktionators akzeptiert wird, der ein Gebot durch Drücken der Schaltfläche "Bieten" auf der Online-Auktionsplattform oder durch Erhöhen des Ziffernblatts an Ort und Stelle und Bestätigung des Gebots durch Drücken des "dritten Hammersymbols" auf der Online-Auktionsplattform abgegeben hat, das nicht mit dem in diesen Bedingungen festgelegten (Gesamt-)Kaufpreis übereinstimmt.  Die auf der Weboberfläche angezeigten Daten sind die primäre Referenz. Wenn also ein Web-Bieter von einem Online-Bieter geschlagen wird, ist das auf der Online-Schnittstelle angezeigte Ergebnis immer das relevante Ergebnis. Der Zuschlag wird elektronisch erteilt. 

1.7. Der Kaufpreis den Zuschlagspreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger anderer gesetzlich vorgeschriebener Steuern oder Abgaben. In bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen kann der Käufer gleichzeitig mit der Zahlung des Kaufpreises anderen Zahlungsverpflichtungen unterliegen. Es gilt das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geltende Recht. Der Gesamtkaufpreis enthält die Mehrwertsteuer. 

  1. Auktionsanzeige

2.1 Die Anzeige wird vom Veranstalter auf seiner offiziellen Website https://ottevenyikastely.hu/foldvaryaukcio/ veröffentlicht. und andere Medien (z. B. soziale Medien). 

2.2 Die Anzeige muss die Beschreibung der Kunstwerke, den Netto-Ausgangspreis, das Datum und den Ort der Auktion sowie die Teilnahmebedingungen enthalten. 

  1. Auktionslose

3.1 Ein Auktionslos ist ein Objekt oder eine Gruppe von Objekten, das/die der Veranstalter für eine Auktion für geeignet hält und das/die bei der Auktion separat angeboten werden kann/können und das/die vor der Auktion in der Kunst- und Gemäldeausstellungshalle des Schlosses Öttevényi besichtigt werden kann/können.  

3.2 Der Veranstalter veröffentlicht eine Beschreibung der Auktionslose auf seiner offiziellen Website www.folfvarykastely.hu/aukcio (nachstehend "Online-Katalog" genannt). 

3.3 Die Beschreibungen und Abbildungen im Online-Katalog dienen ausschließlich der Identifikation. Die Beschreibung der Auktionslose im Katalog beruht auf der subjektiven Meinung von Experten. Im Online-Katalog wird lediglich auf Fehler und Unvollständigkeiten der Auktionslose hingewiesen, die den Wert des Auktionsloses erheblich mindern können. Die Gegenstände werden mit allen Mängeln und Unvollkommenheiten in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. 

 

3.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Auktion zu verschieben oder die Versteigerung einzelner Lose im Online-Katalog zurückzuziehen, die Startpreise und Beschreibungen im Online-Katalog zu ändern oder die Reihenfolge der Auktion zu ändern. In diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. 

 

  1. 4. die Bedingungen für die Teilnahme

4.1 Die Teilnahme an einer Auktion, ob online oder persönlich, dient dem Erwerb eines Kunstwerks, Gemäldes oder eines anderen Auktionsgegenstands. 

4.2 Die Teilnehmer müssen sich vor der Auktion auf der Website www.foldvaryaukcio.hu über eine elektronische Auktionsschnittstelle, bei der persönliche Daten angegeben und die Auktionsbedingungen akzeptiert werden müssen.

4.3 Wenn der Teilnehmer persönlich vor Ort mitbieten möchte, muss er vor dem Bieten seine nummerierte Identifikationsscheibe einlösen, die Voraussetzung für das persönliche Bieten vor Ort ist. Die Nutzung der Diskette ist kostenlos, muss aber am Ende der Auktion zurückgegeben werden. Bei einer persönlichen Auktion blockiert das System automatisch den unter Punkt 4.4 genannten Betrag als Sicherheit, wenn die Rolle abgeholt wird.   

4.4 Der Teilnehmer muss im Voraus oder spätestens zu Beginn der Auktion die geforderte Kaution in Höhe von 300 EUR hinterlegen, die vom System auf der registrierten Kreditkarte des Teilnehmers gesperrt wird und spätestens 8 Tage nach Auktionsende freigegeben wird, wenn sie nicht verwendet wird, und im Falle eines Kaufs im Kaufpreis enthalten ist. 

 5. das Auktionsverfahren

5.1 Zum Zeitpunkt der Auktion können die Teilnehmer persönlich oder online an der Auktion teilnehmen, und über die Online-Plattform können die Teilnehmer vor Ort teilnehmen und Gebote gemäß Abschnitt 4.3 abgeben. 

5.2. Auktionator verwaltet wird. Der Auktionator hat das Recht, während der Versteigerung in allen Angelegenheiten zu entscheiden, und gegen diese Entscheidung können während der Versteigerung keine Einwände oder Rechtsmittel eingelegt werden. Der Auktionator ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Auktion verantwortlich und kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und Anweisungen erteilen, um die Ordnung in der Auktion aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen. 

5.3 Der Auktionator stellt die Lose kurz vor (in der Regel in der im Online-Katalog angegebenen Reihenfolge) und gibt den Startpreis bekannt, und die Auktionskäufer (und, falls beauftragt, das Unternehmen oder die Person, die in ihrem Namen handelt) geben ihre Kaufabsicht mittels des Antrags oder durch Anheben der nummerierten Wählscheibe an Ort und Stelle an und schließen diese ab. 

5.4 Das erste Kaufgebot muss dem Startpreis des Auktionsloses entsprechen. 

5.5 Der Auktionskäufer kann auf jedes Los bieten, indem er die Gebotsschaltfläche in der Anwendung drückt oder indem er den nummerierten Drehknopf an Ort und Stelle auf den nächsthöheren Preis stellt, der dem Bietschritt entspricht, der jedes Mal deutlich auf der Gebotsschaltfläche angezeigt wird. 

5.6 Mit dem Drücken der Gebotstaste oder dem Hochstellen des Ziffernblocks erklärt der Versteigerer unwiderruflich, dass er den in der Anmeldung und auf dem Projektor am Veranstaltungsort angegebenen Preis akzeptiert und, falls niemand zu einem höheren Preis bietet, den Versteigerungsgegenstand zu dem von ihm akzeptierten Gebotspreis übernimmt und den Kaufpreis zuzüglich der Versteigerungsprovision bezahlt. 

5.7 Die erste Person, die die Gebotstaste drückt oder die nummerierte Rolle anhebt, wie von der Anwendung erkannt, ist die erste Person, die das Gebot registriert. Nach jedem Gebot macht das System eine Pause von 2 Sekunden und sagt dann automatisch den nächsten Gebotsbetrag auf der Bietleiter an. Zu diesem Zeitpunkt können Sie über diesen Betrag hinaus auf eine andere Person bieten. Gleichzeitig startet der Hammer-Timer und wenn nach 10 Sekunden kein höheres Gebot eingegangen ist, schlägt das System automatisch den ersten Hammerschlag. Dieser Status wird in der App durch den ersten Hammerschlag angezeigt. Ab hier startet der automatische Zähler erneut und wenn keine neuen Gebote eingehen, wird nach weiteren 8 Sekunden automatisch der zweite Hammerschlag ausgeführt. Der zweite Hammerschlag wird auch in der Anwendung angezeigt, um zu signalisieren, dass die Auktion bald beendet wird. Der dritte Hammerschlag beendet die Auktion automatisch nach 6 Sekunden und wenn keine neuen Gebote eingehen, beendet der dritte Hammerschlag automatisch die Auktion und die Person, die das höchste Gebot akzeptiert hat, ist automatisch berechtigt, den versteigerten Gegenstand zu kaufen.  

5.8 Wenn vor dem dritten automatischen Hammerschlag keine Gebote für ein Kunstwerk eingehen, wird die Auktion dieses Kunstwerks automatisch annulliert und als unverkauft betrachtet. In diesem Fall kann die Person, die das Kunstwerk besitzt, beschließen, es zum halben Preis erneut zu versteigern, ist aber nicht dazu verpflichtet.  

5.9 Der Versteigerer kann jeder Person, die die Versteigerung stört, die weitere Anwesenheit verbieten, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, und die verbotene Person kann keine Entschädigung verlangen. 

Jegliche Absprachen oder Versuche, Dritte zu einem erheblich über dem Marktpreis liegenden Kaufpreis zu veranlassen oder ihnen Schaden zuzufügen, sind verboten. 

 

  1. Bietleiter

Abhängig von der Höhe des Startpreises wird die Auktion in verschiedenen Abstufungen wie folgt durchgeführt: 

Von bis      

Bietleiter 

Ab 100 000 HUF - bis zu 1 000 000 HUF 

100 000 Fuß 

Von 1 000 000 HUF - bis zu 5 000 000 HUF 

200 000 Fuß 

Ab 5 000 000 HUF - bis zu 10 000 000 HUF 

500 000 Fuß 

Von 10 000 000 HUF - bis zu 20 000 000 HUF 

1 000 000 Fuß 

Von 20 000 000 HUF - bis zu 50 000 000 HUF 

2 000 000 Fuß 

Ab 50 000 000 HUF - bis zu 100 000 000 HUF 

5 000 000 Fuß 

 

  1. 7. erfolgreiches Gebot

7.1 Am Ende der Auktion hat die Person, die das höchste Gebot abgegeben hat (der Gewinner), Anspruch auf das Kunstwerk. 

7.2 Der Bieter, der den Zuschlag erhält, hat 3 Arbeitstage Zeit, um den Zuschlagspreis zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen (Insgesamt: AnschaffungspreisSie können dies über die App durch eine einfache Kartentransaktion (SimplePay oder Barrion innerhalb von ApplePay oder GooglePay oder Revolut) oder durch eine Banküberweisung auf die dort angegebene Kontonummer tun. 

7.3 Zahlt der Ersteigerer nicht innerhalb von 3 Werktagen, verwirkt er sein Recht auf den Erwerb des gewonnenen Kunstwerks und muss Garzonplaza Ltd. innerhalb von 8 Tagen eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Kaufpreises des Kunstwerks zahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist er außerdem verpflichtet, dem Auktionsveranstalter neben den gesetzlichen Verzugszinsen die gesamten Inkassokosten zu zahlen. 

 

  1. 8. das Zustandekommen eines Kaufvertrags

8.1 Der Kaufvertrag wird zwischen dem Auktionskäufer und dem Veranstalter durch den Höchstbietenden geschlossen. 

8.2 Der Käufer erwirbt das Eigentum an dem Versteigerungsobjekt, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt und das Versteigerungsobjekt vom Veranstalter abgenommen worden ist. Geschieht dies nicht, ist der Veranstalter verpflichtet, den Gegenstand gegen eine Lagergebühr für einen Zeitraum von höchstens ½ Jahr aufzubewahren; danach kann er über ihn wie über sein Eigentum verfügen. 

8.3 Der Veranstalter stellt dem Käufer nach der Zahlung des vollen Kaufpreises für die in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten eine elektronische Rechnung aus. 

8.4 Gemäß Artikel 86 des Gesetzes LXIV von 2001 über den Schutz des kulturellen Erbes kann das Eigentum an als geschützt erklärten Kulturgütern (Auktionslose, die im Katalog als "geschützt" gekennzeichnet sind) nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags übertragen werden. Der schriftliche Vertrag wird innerhalb von 15 Tagen nach der Auktion geschlossen. 

8.5 Der Eigentümer ist verpflichtet, der Abteilung für die Kontrolle von Kunstwerken des Ministeriums für Bau und Verkehr (die "Behörde") jede Änderung der Daten (Name und Anschrift des Eigentümers; Aufbewahrungsort des geschützten Objekts), die das für geschützt erklärte Kulturgut betreffen und die in der Entscheidung, mit der das Kulturgut für geschützt erklärt wurde, angegeben sind, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Änderungen, mitzuteilen. Im Falle der Übertragung von für geschützt erklärtem Kulturgut im Rahmen einer kommerziellen Transaktion, insbesondere bei einer Versteigerung, ist der Veranstalter ebenfalls verpflichtet, die Behörde zu informieren. 

8.6 Gemäß Artikel 86 Absatz 1 des Gesetzes Nr. LXIV aus dem Jahr 2001 über den Schutz des kulturellen Erbes hat der ungarische Staat das Vorkaufsrecht für die für geschützt erklärten Elemente des Kulturgutes. Der Vertreter der Behörde ist verpflichtet, unmittelbar nach dem Abriss zu erklären, ob er sein Vorkaufsrecht ausüben will. Eine rechtzeitige Erklärung gilt als abgegeben, wenn der Vertreter der Behörde den Vertreter des Veranstalters vor dem Ende der Versteigerung über die Ausübung des Vorkaufsrechts informiert. 

8.7 Der Veranstalter übernimmt keine moralische oder finanzielle Verantwortung für den Fall, dass die für geschützt erklärten und in der Auktion gewonnenen Lose nicht erhalten werden! Die im Auktionskatalog mit "VÉDETT" gekennzeichneten Gegenstände dürfen nicht aus Ungarn exportiert werden. 

 

  1. 9 Ausschluss und Rechtsmittel

9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der gegen die Regeln verstößt oder unter betrügerischen Umständen handelt. 

9.2 Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig und die Teilnehmer haben kein Recht auf Berufung oder Entschädigung. 

9.3 Der Veranstalter ist verpflichtet, für jedes zu versteigernde Gemälde oder Kunstwerk mit Hilfe eines qualifizierten Kunsthistorikers eine Echtheitsprüfung durchführen zu lassen und die Dokumente einer solchen Prüfung dem Objekt beizufügen. Der Sachverständige, der das Zertifikat ausstellt, garantiert die Echtheit des Objekts, so dass er im Falle eines Rechtsstreits die Echtheit nachweisen und gegebenenfalls für den erlittenen finanziellen Verlust aufkommen muss. Der Veranstalter garantiert den vollständigen Rückkauf des Objekts im Falle eines von ihm zu verantwortenden Schadens innerhalb von höchstens einem Jahr ab dem Kaufdatum, sofern der Käufer gleichzeitig mit der Einreichung einer begründeten Reklamation schriftlich auf alle anderen finanziellen oder moralischen Ansprüche verzichtet. Bei Nicht-Kunstgegenständen wie Autos, Schmuck oder anderen Gegenständen ist der Veranstalter nicht verpflichtet, eine Echtheitsprüfung durch einen anderen Sachverständigen, z.B. einen Kunsthistoriker, durchführen zu lassen.  

10. datenschutz

10.1 Der Organisator verpflichtet sich, die Daten der Teilnehmer zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Der Veranstalter wird die Käufer während der Auktion mit der in der Anmeldung generierten Registrierungsnummer identifizieren, so dass der Name des Käufers unter keinen Umständen bekannt gegeben wird. 

10.2 Die Teilnehmer erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten für die Zwecke der Veranstaltung einverstanden. 

 

  1. 11. schlussbestimmungen

11.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das vorliegende Reglement zu ändern, sofern die aktuelle Version des Reglements zusammen mit dem Datum der Herausgabe im Internet veröffentlicht wird. https://ottevenyikastely.hu/arveresi-szabalyzat/ sie dauerhaft auf der Website verfügbar zu machen. Die Parteien betrachten stets die am Tag des Angebots geltenden Regeln als die in allen fraglichen Angelegenheiten anwendbaren Regeln. Im Falle einer Streitigkeit ist die Der Teilnehmer muss einen Nachweis über die zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Vorschriften erbringen.  

11.2 In Angelegenheiten, die nicht durch die Regeln abgedeckt sind, sind die geltenden Rechtsvorschriften maßgebend. 

 Datum der Ausstellung der vorliegenden Police 04. Oktober 2024 Emittent: Matusz Balázs Geschäftsführender Direktor

Laden Sie unsere mobile App herunter oder registrieren Sie sich auf der Auktionswebsite, um an der Auktion teilzunehmen. Die Versteigerung findet am 6. April 2025 um 14.00 Uhr auf Öttevény im Schloss Földváry statt, wo auch eine große Antiquitätenmesse in guter Atmosphäre abgehalten wird. Die Antiquitätenmesse findet im Innenhof des Schlosses statt und die Auktion im Innenhof des Schlosses. Sie können die Auktion live online auf unserem YouToube-Kanal verfolgen.