FÖLDVÁRY SCHLOSS - HAUSORDNUNG
(Für Veranstaltungen, Vermietungen und Beherbergungsbetriebe)
Das Schloss Földváry ist von besonderem historischen und natürlichen Wert. Alle Teilnehmer und Gäste sind verpflichtet, sich an die folgenden Regeln und Vorschriften zu halten, wenn sie an Veranstaltungen teilnehmen, das Schloss und sein Gelände mieten oder sich dort aufhalten. Die Regeln dienen dem Schutz des Schlossgebäudes, seiner Einrichtung, seiner Gegenstände und seiner Umgebung sowie der Wahrung der Ruhe in der Umgebung.
- Allgemeine Verhaltensregeln
1.1 Bei der Nutzung des Schlosses und seines Geländes müssen alle Gäste den Wert des historischen Gebäudes und seiner Artefakte sowie die Besonderheiten des Naturschutzgebietes respektieren.
1.2 Während der Veranstaltungen und der Nutzung des Schlosses ist jede rechtswidrige Handlung verboten.
1.3 Die Gäste müssen alle Anweisungen des Personals befolgen.
- Ruhe und Begrenzung der Lärmbelastung
2.1. Im Schlosshof und auf den Außenanlagennach 22:00 Uhr jede Tätigkeit, die mit Lärm verbunden ist – insbesondere Feuerwerk, Musikveranstaltungen, laute Musik, die Nutzung des Schwimmbeckens –streng verboten.
2.2. Für die Einhaltung dieser Vorschrift ist dieORGANISATOR übernimmt die volle Verantwortung. Bei Verstößen gegen die Lärmschutzvorschriften kann die Veranstaltung unverzüglich abgebrochen werden, wobei eine Schadensersatzpflicht besteht.
- Klimaanlagen und Fenster und Türen
3.1. Das Schloss verfügt über eine Klimaanlage. Um deren effizienten Betrieb zu gewährleisten und die Ruhe der Nachbarn zu wahren,das Öffnen von Fenstern und das Offenhalten von Türen für längere Zeit ist verboten.
3.2 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regel haftet der Kunde für die zusätzlich anfallenden Betriebskosten.
- Der Schutz der Einrichtung und der Kunstwerke des Schlosses
4.1 Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet, die Gebäude, Einrichtungen und Anlagen des Schlosses bestimmungsgemäß zu nutzen und die darin untergebrachten Kunstwerke von herausragendem Wert zu schützen und alles zu tun, um ihre Unversehrtheit zu erhalten.
4.2. Sollte durch das Verhalten des AUFTRAGGEBERS oder seiner Gäste ein unbeabsichtigter oder vorsätzlicher Schaden entstehen, und dadurch Schäden am Schloss oder an den Kunstwerken entstehen, ist der AUFTRAGGEBER verpflichtet, diese nach schriftlicher Aufforderung durch den GASTGEBER unverzüglich und vollständig zu ersetzen.per Banküberweisung innerhalb von 8 (acht) Tagen erstattet werden.
4.3 Die Höhe der Entschädigung ist im Falle eines Kunstgegenstandes der in den Unterlagen des Auktionshauses Földváry angegebene Schätzwert und im Falle anderer Gegenstände der vom VERKÄUFER angegebene Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis.
- Ordnung in den Hotelzimmern
5.1 Check-in ist ab 15:00 Uhr am Tag des Check-in, Check-out bis spätestens 11:00 Uhr.
5.2. In der UnterkunftRauchen verbotenaußer in ausgewiesenen Raucherbereichen.
5.3 Elektrische Koch- oder Heizgeräte sind in den Zimmern nicht erlaubt.
5.4 Die in den Räumen befindlichen Geräte dürfen nicht umgestellt oder aus dem Raum entfernt werden.
5.5 Bei Verlust des Schlüssels oder der Zugangskarte ist der Gast verpflichtet, die Kosten für das Auswechseln des Schlosses oder den Ersatz der Karte zu tragen.
- Nutzung des Schlossparks und des Urwalds
6.1 Die Beschädigung von Pflanzen, Blumenbeeten und historischen Gartenelementen im Park ist strengstens untersagt.
6.2. Im Park befindet sichFüttern, Stören, Erschrecken von Tieren in einer Hirschfarm ist verboten.
6.3 Die Gäste dürfen sich nur auf den ausgewiesenen Wegen im Park bewegen und keine Naturschutzgebiete betreten.
- Nutzung des Schwimmbads
7.1 Der Pool darf nur mit vorheriger Genehmigung des VERKÄUFERS im Rahmen der Veranstaltung oder der Beherbergungsleistung genutzt werden.
7.2.Keine Poolbenutzung nach 22:00 Uhr.
7.3 Das Baden im Schwimmbad erfolgt auf eigene Gefahr und Kinder dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen in das Schwimmbad.
- Sicherheitsvorschriften
8.1 Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften ist obligatorisch, wobei Fluchtwege und Notausgänge freizuhalten sind.
8.2 Die Verwendung von offenen Flammen (Kerzen, Fackeln, Grills, Feuer) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des KUNDEN möglich.
8.3. Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerkskörper, Knallkörper)streng verboten.
- Haftung und Schadensersatz
9.1 Der VERTRAGSNEHMER ist für sein eigenes Verhalten und das seiner Gäste voll verantwortlich.
9.2 Der KUNDE hat den entstandenen Schaden in der vom KUNDEN bestimmten Höhe zu ersetzen.
9.3 Ein Verstoß gegen diese Regeln kann zur sofortigen Beendigung des Dienstes und zur Haftung für Schäden führen.
- Schlussbestimmungen
10.1 Die Police ist eine Bedingung für die Nutzung der Veranstaltung oder der Unterkunft, deren Annahme der KUNDE mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt.
10.2 Die Hausordnung dient dem Schutz der Werte des Schlosses und der Sicherheit der Gäste, daher kann jeder Verstoß gegen die Hausordnung zur sofortigen Beendigung des Rechtsverhältnisses führen.