Auktionsregeln
- Allgemeine und auslegende Bestimmungen
1.1 Die Auktion wird von der Garzon Plaza Kft. (nachstehend "Veranstalter" genannt) (9024 Győr, Vasvári Pál u 1/B., Steuernummer: 13995803-2-08) als einer juristischen Person durchgeführt, die sich mit der Organisation von Auktionen befasst.
1.2. Das Ziel der Auktion den Verkauf von Kunstwerken zu vorher festgelegten Bedingungen.
1.3. Art der Auktion Die Auktion wird ein Hybridformat sein, d. h. die Teilnehmer können entweder live über die Einwahlmethode am Auktionsort, Öttevény Fő u 175. Földváry Castle, oder über die Webanwendung unter www.foldvaryaukcio.hu, auf dieser Seite oder durch eine telefonische Bestellung oder einen Kaufauftrag https://ottevenyikastely.hu/veteli-megbizas/ können an der Auktion teilnehmen und gemäß den dort genannten besonderen Bedingungen bieten.
Die telefonische Bestellung funktioniert auf die gleiche Weise wie die Online-Ausschreibung. Zuvor war die www.foldvaryaukcio.hu, unter registriert sind und eine Freizeichen-Nummer erhalten haben, indem sie sich schriftlich an https://ottevenyikastely.hu/telefonos-licitre-torteno-megbizas/ Der Auktionator wird vom Auktionator auf Seite 3.1 aufgefordert, bevollmächtigt und angewiesen, in seinem Namen auf der Web-Auktionsplattform zu den vom Auktionator während des Telefongesprächs mitgeteilten Bedingungen für das betreffende Los zu handeln und zu bieten.
Sie können die Auktion live verfolgen auf https://www.youtube.com/@FöldváryCastle Auf seinem YouTube-Kanal im aktuellen Live-Sharing.
1.4. Käufer der Auktioneine Person oder Organisation, die sich persönlich oder durch einen Vertreter bei der www.foldvaryaukcio.hu auf der Weboberfläche registrieren und dann die Seriennummer des Auktionsrads für die laufende Auktion anfordern und dann darüber verfügen. Mit der Registrierung akzeptiert der Auktionator automatisch die vorliegenden Versteigerungsregeln und erklärt sich mit ihnen einverstanden.
1.5. Käufer: der Auktionskäufer, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wird
1.6. Auktionspersonal von Auktionator direkte Kollegen, die verantwortlich sind für Auktionator auf der Grundlage direkter Anweisungen des Auktionators die Gebote in das Auktionssystem ein, erfassen die Kaufaufträge und verwalten die telefonischen Gebote. Das Auktionspersonal und die Auktionator wird immer zu Beginn der Auktion präsentiert.
1.7. Ausübungspreis: Das Bieten des Auktionshauses für das angegebene Los, wie es vom Auktionshaus, den Bietern der Auktionatoren im Auktionsantrag oder von den Nutzern oder Auktionatoren, die im Auktionssaal oder telefonisch bieten, angegeben wurde, ist Auktionator der höchste Festpreis, der von der Auktionator beim dritten Hammerschlag wird der Satz "Keiner ein drittes Mal" an Ort und Stelle verkündet und in der App aufgezeichnet und hier angezeigt. Dieser Preis ist nicht der Gesamtkaufpreis. Im Falle von Streitigkeiten sind die im Saal auf der Webschnittstelle angezeigten Daten immer die primäre Referenz. Schlägt also ein Online-Bieter einen Web-Bieter mit einem Disk-Raise, so ist das auf der Online-Schnittstelle angezeigte Ergebnis immer maßgeblich. Der Zuschlag wird elektronisch erteilt.
1.8. Der Kaufpreis ist die Summe aus dem Zuschlagspreis und der 23%-Auktionsprovision. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann der Käufer gleichzeitig mit der Zahlung des Kaufpreises anderen Zahlungsverpflichtungen unterliegen. In solchen Fällen sind das zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses geltende Recht und die Bedingungen des Kaufvertrags maßgebend. Der Gesamtkaufpreis enthält die Mehrwertsteuer.
- Auktionsanzeige
2.1 Der Projektträger veröffentlicht die Ausschreibung auf seiner offiziellen Website, https://ottevenyikastely.hu/foldvaryaukcio/ und andere Medien (z. B. soziale Medien).
2.2 Die Anzeige muss die Beschreibung der Kunstwerke, den Startpreis, das Datum und den Ort der Auktion sowie die Teilnahmebedingungen enthalten.
- Auktionslose
3.1 Ein Auktionslos ist ein Objekt oder eine Gruppe von Objekten, das/die der Veranstalter für eine Auktion für geeignet hält und das/die bei der Auktion zur Einzelversteigerung angeboten werden kann/können und das/der vor der Auktion in der Kunst- und Gemäldeausstellungshalle des Schlosses Öttevényi oder an den dafür vorgesehenen Orten besichtigt werden kann.
3.2 Der Veranstalter veröffentlicht eine Beschreibung der Auktionslose auf seiner offiziellen Website www.folfvarykastely.hu/aukcio (nachstehend "Online-Katalog" genannt).
3.3 Die Beschreibungen und Abbildungen im Online-Katalog dienen ausschließlich der Identifikation. Die Beschreibung der Auktionslose im Katalog beruht auf der subjektiven Meinung von Experten. Im Online-Katalog wird lediglich auf Fehler und Unvollständigkeiten der Auktionslose hingewiesen, die den Wert des Auktionsloses erheblich mindern können. Die Gegenstände werden mit allen Mängeln und Unvollkommenheiten in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden.
3.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Auktion zu verschieben oder die Versteigerung einzelner Lose im Online-Katalog zurückzuziehen, die Startpreise und Beschreibungen im Online-Katalog zu ändern oder die Reihenfolge der Auktion zu ändern. In diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden, auf die der Käufer ausdrücklich verzichtet.
3.5 Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, ein bereits gebotenes Los zurückzuziehen, nachdem die Versteigerung begonnen hat. Dies geschieht dadurch, dass die Rolle 1 immer dem Veranstalter gehört, und wenn er die Rolle 1 in der Mitte des Bietens anhebt, ist dies das letzte Gebot. Es ist nicht mehr möglich, darauf zu bieten, der Auktionator ist verpflichtet, die Versteigerung zu beenden und dem Haus den Zuschlag zu erteilen.
- 4. die Bedingungen für die Teilnahme
4.1 Die Teilnahme an einer Auktion, ob online oder persönlich, dient dem Erwerb eines Kunstwerks, Gemäldes oder eines anderen Auktionsgegenstands.
4.2 Die Teilnehmer müssen sich vor der Auktion auf der Website www.foldvaryaukcio.hu über eine elektronische Auktionsschnittstelle, bei der persönliche Daten angegeben und die Auktionsbedingungen akzeptiert werden müssen.
4.3 Wenn ein Teilnehmer bieten möchte, muss er spätestens 24 Stunden vor dem Bieten über dieselbe Schnittstelle eine Gebotseinwahlnummer anfordern. Im Falle von Geboten vor Ort muss er die Gebotseinwahlnummer mit dieser Seriennummer vor dem Bieten einlösen, was eine Voraussetzung für das persönliche Bieten vor Ort ist. Die Rolle kann kostenlos benutzt werden, muss aber am Ende der Auktion zurückgegeben werden.
5. das Auktionsverfahren
5.1 Zum Zeitpunkt der Auktion können Sie persönlich, durch einen Bevollmächtigten, per Telefon oder online an der Auktion teilnehmen und Gebote gemäß Abschnitt 1.3 abgeben.
5.2. Auktionator verwaltet wird. Der Auktionator hat das Recht, während der Versteigerung in allen Angelegenheiten zu entscheiden, und gegen diese Entscheidung können während der Versteigerung keine Einwände oder Rechtsmittel eingelegt werden. Der Auktionator ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Auktion verantwortlich und kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und Anweisungen erteilen, um die Ordnung in der Auktion aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen.
5.3 Der Auktionator stellt die Lose kurz vor (in der Regel in der im Online-Katalog angegebenen Reihenfolge) und gibt den Startpreis bekannt, und die Auktionskäufer (bzw. im Falle eines Kaufauftrags oder einer telefonischen Bestellung das Unternehmen oder die Person, die in ihrem Namen handelt) geben ihre Kaufabsicht mittels der Anmeldung oder durch Erheben der Nummer an Ort und Stelle an und schließen diese ab.
5.4 Das erste Kaufgebot muss dem Startpreis des Auktionsloses entsprechen.
5.5 Mit dem Drücken der Gebotstaste, dem Erhöhen des Ziffernblocks oder der telefonischen oder schriftlichen Auftragserteilung erklärt der Auktionskäufer unwiderruflich, dass er den in der Anmeldung und auf dem Projektor am Veranstaltungsort angegebenen Preis akzeptiert und, falls kein anderer zu einem höheren Preis bietet, den Versteigerungsgegenstand zu dem von ihm akzeptierten Preis erwirbt und den Kaufpreis zuzüglich der Versteigerungsprovision bezahlt.
5.7 Die erste Person, die die Gebotstaste drückt oder die nummerierte Rolle anhebt, wie von der Anwendung erkannt, ist die erste Person, die das Gebot registriert. In allen Fällen ist der von der Anwendung angezeigte Status und die Reihenfolge maßgebend. Nach jedem Gebot räumt der Auktionator den teilnehmenden Auktionatoren Zeit für ein neues Gebot ein. Wenn der Auktionator feststellt, dass keine weiteren Gebote zu erwarten sind, schließt er die Versteigerung. Der Auktionator verkündet das höchste Gebot und fügt es als erstes hinzu, dann verkündet er erneut das höchste Gebot und fügt es als zweites hinzu, dann verkündet er erneut das höchste Gebot und fügt kein drittes hinzu. Am Ende dieser Runde schließt der Auktionator das Bieten mit einem Hammerschlag ab. Bis zum Hammerschlag kann jeder über dem Höchstpreis bieten, aber nach dem Hammerschlag ist kein weiteres Bieten möglich. Gleichzeitig mit dem Hammerschlag wird das Bieten im System beendet. In jedem Fall sind die im System angezeigten Daten maßgebend, d.h. wenn jemand ein höheres Gebot in das System eingibt, bevor der Hammerschlag vom Auktionator registriert wird, sind die im System angezeigten Daten maßgebend.
5.8 Wenn während der zweiten Iteration nach der Bekanntgabe des Auktionspreises keine Gebote für ein Kunstwerk eingehen, wird die Auktion des Kunstwerks automatisch abgebrochen und das Kunstwerk wird als unverkauft betrachtet. Das Kunstwerk wird nach der Auktion an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben, und der Eigentümer haftet nicht für eine weitere Zahlung.
5.9 Der Versteigerer kann jeder Person, die die Versteigerung stört, die weitere Anwesenheit verbieten, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, und die verbotene Person kann keine Entschädigung verlangen. Jegliches Verhalten, das darauf abzielt, die Regeln der Versteigerung zu umgehen, ist strengstens untersagt und kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Jegliche Absprachen oder Versuche, insbesondere solche, die darauf abzielen, Dritte dazu zu veranlassen, einen über dem Marktpreis liegenden Kaufpreis zu bieten und damit Schaden zu verursachen, sind verboten.
Versteigerte Gegenstände können nicht zurückgegeben werden und dürfen in derselben Auktion nicht erneut versteigert werden.
- Bietleiter
Abhängig von der Höhe des Startpreises wird die Auktion in verschiedenen Abstufungen wie folgt durchgeführt:
Von bis | Bietleiter |
Ab 100 000 HUF - bis zu 1 000 000 HUF | 100 000 Fuß |
Von 1 000 000 HUF - bis zu 5 000 000 HUF | 200 000 Fuß |
Ab 5 000 000 HUF - bis zu 10 000 000 HUF | 500 000 Fuß |
Von 10 000 000 HUF - bis zu 20 000 000 HUF | 1 000 000 Fuß |
Von 20 000 000 HUF - bis zu 50 000 000 HUF | 2 000 000 Fuß |
Ab 50 000 000 HUF - bis zu 100 000 000 HUF | 5 000 000 Fuß |
- 7. erfolgreiches Gebot
7.1 Am Ende der Auktion hat die Person, die das höchste Gebot abgegeben hat (der Gewinner), Anspruch auf das Kunstwerk. Der Höchstbietende für ein bestimmtes Los ist zur Zahlung verpflichtet und kann später nicht auf diese Verpflichtung verzichten. Nach der Bekanntgabe des Höchstgebots im Saal, in dem der Zuschlag erteilt wurde, wird der Höchstbietende automatisch per E-Mail benachrichtigt, um zu bestätigen, dass er den Zuschlag erhalten hat.
7.2 Der Bieter, der den Zuschlag erhält, hat 8 Arbeitstage Zeit, um den Zuschlagspreis zuzüglich 23% Auktionsprovision (Insgesamt: AnschaffungspreisSie können dies entweder vor Ort über ein Kreditkartenterminal, in bar vor Ort oder per Überweisung auf die auf der Karte angegebene Kontonummer tun.
7.3 Zahlt der Ersteigerer nicht innerhalb von 8 Werktagen, verliert er das Recht auf den Erwerb des gewonnenen Kunstwerks und ist verpflichtet, innerhalb von weiteren 8 Tagen eine Entschädigung in Höhe des Kaufpreises des Kunstwerks an den Auktionsveranstalter Garzonplaza GmbH zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Auktionsveranstalter außerdem verpflichtet, dem Auktionsveranstalter neben den gesetzlichen Verzugszinsen den vollen Betrag der Inkassokosten zu zahlen.
7.4 Der Preis der Auktionslose wird auf der Grundlage von öffentlichen Geboten bestimmt, so dass der Veranstalter keine Verantwortung für den Zuschlagspreis übernimmt. Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Lose vor der Auktion zu überprüfen. Nach der Auktion kann der Käufer gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel geltend machen.
- 8. das Zustandekommen eines Kaufvertrags
8.1 Der Kaufvertrag wird zwischen dem Auktionskäufer und dem Veranstalter durch den Höchstbietenden geschlossen.
8.2 Der Käufer erwirbt das Eigentum an dem Versteigerungsobjekt, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt und das Versteigerungsobjekt vom Veranstalter abgenommen worden ist. Geschieht dies nicht, ist der Veranstalter verpflichtet, den Gegenstand gegen eine Lagergebühr für einen Zeitraum von höchstens ½ Jahr aufzubewahren; danach kann er über ihn wie über sein Eigentum verfügen.
8.3 Der Veranstalter stellt dem Käufer nach Zahlung des vollen Kaufpreises eine elektronische Rechnung für die im System gespeicherten personenbezogenen Daten aus.
8.4 Gemäß Artikel 86 des Gesetzes LXIV von 2001 über den Schutz des kulturellen Erbes kann das Eigentum an als geschützt erklärten Kulturgütern (Auktionslose, die im Katalog als "geschützt" gekennzeichnet sind) nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags übertragen werden. Der schriftliche Vertrag wird innerhalb von 15 Tagen nach der Auktion geschlossen.
8.5 Der Eigentümer ist verpflichtet, der Abteilung für die Kontrolle von Kunstwerken des Ministeriums für Bau und Verkehr (die "Behörde") jede Änderung der Daten (Name und Anschrift des Eigentümers; Aufbewahrungsort des geschützten Objekts), die das für geschützt erklärte Kulturgut betreffen und die in der Entscheidung, mit der das Kulturgut für geschützt erklärt wurde, angegeben sind, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Änderungen, mitzuteilen. Im Falle der Übertragung von für geschützt erklärtem Kulturgut im Rahmen einer kommerziellen Transaktion, insbesondere bei einer Versteigerung, ist der Veranstalter ebenfalls verpflichtet, die Behörde zu informieren.
8.6 Gemäß Artikel 86 Absatz 1 des Gesetzes Nr. LXIV aus dem Jahr 2001 über den Schutz des kulturellen Erbes hat der ungarische Staat das Vorkaufsrecht für die für geschützt erklärten Elemente des Kulturgutes. Der Vertreter der Behörde ist verpflichtet, unmittelbar nach dem Abriss zu erklären, ob er sein Vorkaufsrecht ausüben will. Eine rechtzeitige Erklärung gilt als abgegeben, wenn der Vertreter der Behörde den Vertreter des Veranstalters vor dem Ende der Versteigerung über die Ausübung des Vorkaufsrechts informiert.
8.7 Der Veranstalter übernimmt keine moralische oder finanzielle Verantwortung für den Fall, dass die für geschützt erklärten und in der Auktion gewonnenen Lose nicht erhalten werden! Die im Auktionskatalog mit "VÉDETT" gekennzeichneten Gegenstände dürfen nicht aus Ungarn exportiert werden.
- 9 Ausschluss und Rechtsmittel
9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der gegen die Regeln verstößt oder unter betrügerischen Umständen handelt.
9.2 Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig und die Teilnehmer haben kein Recht auf Berufung oder Entschädigung.
9.3 Der Veranstalter lässt für jedes zu versteigernde Gemälde eine Echtheitsprüfung durch einen qualifizierten Kunsthistoriker durchführen, deren Unterlagen dem Objekt beigefügt werden. Die Echtheit des Objekts wird von dem Sachverständigen, der das Zertifikat ausstellt, garantiert, so dass er im Streitfall die Echtheit nachweisen und gegebenenfalls für einen erlittenen finanziellen Verlust aufkommen muss. Der Veranstalter garantiert eine vollständige Rückkaufsgarantie im Falle eines nachweislich ihm zuzuschreibenden Schadens innerhalb von höchstens 1/2 Jahr ab dem Verkaufsdatum, sofern der Käufer gleichzeitig mit der Einreichung einer begründeten Reklamation schriftlich auf alle anderen finanziellen oder moralischen Ansprüche verzichtet. Bei Nicht-Gemälden, wie Autos, Schmuck oder anderen Gegenständen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, eine Echtheitsprüfung durch einen anderen Sachverständigen, z.B. einen Kunsthistoriker, vornehmen zu lassen.
10. datenschutz
10.1 Der Organisator verpflichtet sich, die Daten der Teilnehmer zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Der Veranstalter wird die Käufer während der Auktion mit der in der Anmeldung generierten Registrierungsnummer identifizieren, so dass der Name des Käufers unter keinen Umständen bekannt gegeben wird. Die Regeln zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden: https://ottevenyikastely.hu/adatvedelmi-szabalyzat/ Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle einer gerichtlichen oder steuerbehördlichen Entscheidung, die den Veranstalter zur Offenlegung der Daten des Käufers und des Rechtsgeschäfts verpflichtet, keinen Schadensersatz verlangen kann.
10.2 Die Teilnehmer erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten für die Zwecke der Veranstaltung einverstanden.
- 11. schlussbestimmungen
11.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das vorliegende Reglement zu ändern, sofern die aktuelle Version des Reglements zusammen mit dem Datum der Herausgabe im Internet veröffentlicht wird. https://ottevenyikastely.hu/arveresi-szabalyzat/ sie dauerhaft auf der Website verfügbar zu machen. Die Parteien betrachten stets die am Tag des Angebots geltenden Regeln als die in allen fraglichen Angelegenheiten anwendbaren Regeln. Im Falle einer Streitigkeit ist die Der Teilnehmer muss einen Nachweis über die zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Vorschriften erbringen.
11.2 In Angelegenheiten, die nicht durch die Regeln abgedeckt sind, sind die geltenden Rechtsvorschriften maßgebend. Im Falle einer eventuellen gerichtlichen Aufhebung eines Punktes der Geschäftsordnung müssen die Parteien den strittigen Punkt durch einen anderen ersetzen, der der früheren Absicht entspricht. Es gilt ungarisches Recht, und die Parteien vereinbaren für den Fall eines Rechtsstreits die ausschließliche Zuständigkeit des Budapester Gerichts.
Datum der Ausstellung dieser Police 29. Oktober 2024 Emittent: Matusz Balázs Geschäftsführender Direktor
Registrieren Sie sich auf der Auktions-Website und beantragen Sie eine Einwahlnummer, um an der Auktion teilzunehmen. Die Versteigerung findet am 6. April 2025 um 14.00 Uhr auf Öttevény im Schloss Földváry statt, wo auch eine große Antiquitätenmesse in guter Atmosphäre abgehalten wird. Die Antiquitätenmesse findet im Innenhof des Schlosses statt und die Auktion im Innenhof des Schlosses. Sie können die Auktion live online auf unserem YouToube-Kanal verfolgen.