Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Für eine Veranstaltung im Zusammenhang mit einer Hochzeit

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DER ANBIETER (Garzon Plaza Ltd. Anschrift: 9024 Győr, Vasvári Pál utca 1/b. Steuernummer: 13995803-2-08, Bankkontonummer: 10400401-00029566-00000008, IBAN: HU91 10400401-00029566-00000008, SWIFT: OKHBHUHB, K&H Bank Zrt.) verpflichtet sich, das Schloss Földváry (H-9153 Öttevény, Fő út 173.) auf der Grundlage des angenommenen und bezahlten Preisangebots und dieses ASZF gemäß den Vertragsbedingungen an den Pächter zu vermieten.

Der KUNDE ist verpflichtet, die bei ihm bestellten Dienstleistungen auf höchstem professionellem Niveau zu erbringen. Der KUNDE erkennt an, dass er nicht für die Leistungen Dritter verantwortlich ist.

Mit der Zahlung des vollen Mietpreises für das Schloss räumt der KUNDE dem KUNDEN die Exklusivität ein, wobei er anerkennt, dass das Schloss bewohnt ist und sich daher der Eigentümer des Schlosses dort aufhalten kann.

Der ANTRAGSTELLER ist berechtigt, Informationen über den Organisationsablauf anzufordern. Jede Abweichung muss 30 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Der RESIDENT ist verpflichtet, die Hausordnung zu respektieren und durchzusetzen und die Werte des Schlosses zu schützen. Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken, die mit dem QR-Code versehen sind, wird der darauf angegebene Verkaufspreis in voller Höhe zurückerstattet, wobei der Betrag nicht angefochten werden kann.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der KUNDE berechtigt, die Veranstaltung jederzeit einseitig abzusagen. 

Die Stornierung ist bis 60 Tage vor der Veranstaltung kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist verliert der VERTRAGSNEHMER alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen.

Der KUNDE warnt den KUNDEN im Falle einer unprofessionellen Anleitung. 

Die Dauer der Veranstaltung entspricht der Dauer des Getränkepakets, und die Veranstaltung muss mit dem Ende des Getränkepakets enden.

Der KUNDE muss alle Umstände, die das Stattfinden der Veranstaltung verhindern, innerhalb von 2 Tagen schriftlich mitteilen.

Die Vertragsparteien erfüllen ihre gegenseitigen Informations- und Datenverwaltungspflichten in Übereinstimmung mit dem Gesetz CXII von 2011. Die Daten werden 8 Jahre lang aufbewahrt.

Zusätzliche Bestimmungen:

  1. Einhaltung der Schweigepflicht: Nach 21.00 Uhr sind Lärm, Musik und andere Aktivitäten im Freien streng verboten. Jegliche rechtliche, behördliche oder strafrechtliche Haftung, die sich aus einem Verstoß gegen diese Vorschrift ergibt, geht allein zu Lasten des VERTRAGSNEHMERS.

  2. Haftung für Schäden: Der AUFTRAGNEHMER ist für die Unversehrtheit des Schlosses, insbesondere der Kunstwerke, in jeder moralischen und materiellen Hinsicht verantwortlich. Der Betrag des vom KUNDEN festgestellten Schadens ist innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum der Mitteilung per Banküberweisung zu zahlen.

  3. Identifizierung des Objekts: Der Preis auf dem QR-Code-Etikett ist unbestreitbar, und im Falle eines Schadens ist eine vollständige Erstattung obligatorisch.

Diese Bestimmungen sind integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und treten mit ihrer Annahme in Kraft.